Steuerspar-Paket der Bundesregierung

Fenster wechseln, Klima schützen, 20% Steuern sparen. Das neue Klimaschutzpaket des Bundes macht es möglich.

Wir als Ihr Fensterbaufachbetrieb beraten Sie und unterstützen Sie, damit Sie diesen Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro erhalten. Sprechen Sie mit uns.

Wie funktioniert der Steuerbonus?

Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein.
Nach Abschluss der Maßnahme muss lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden:

  • Uw 0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terassentüren
  • Uw 1,1 W/m²K oder besser wenn Sie barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terassentüren einbauen
  • UD 1,3 W/m²K oder besser für Außentüren wie z. B. Haustüren

Die 20% Rückerstattung (Steuerermäßigung) verteilt sich auf 3 Jahre und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Im Jahr der energetischen Maßnahme: 7% auf die Aufwendungen(max. 14.000€)
  • Im folgenden Jahr: 7% auf die Aufwendung(max. 14.000€)
  • Im dritten Jahr: 6% auf die Aufwendung(max. 12.000€)

Was wird gefördert?

Die Voraussetzungen für Sie sind denkbar einfach.

  • Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein.
  • Die Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die durch Sie selbst bewohnt wird.
  • Anders als bei der Förderung der KFW müssen Sie die Maßnahme vor Beginn nicht anmelden.

Was muss dem Finanzamt vorgelegt werden?

  • Lediglich eine ordentliche Rechnung des Fachunternehmers
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung)
  • Eine Erklärung des ausführenden Unternehmens, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.

weitere Informationen finden Sie im folgenden PDF: